Der Kirchenvorstand folgt der Empfehlung der Landeskirche, Gottesdienste und Kasualien (Taufe, Trauung) vorerst weiter mit FFP2-Maske und Abstand zu feiern, weiterhin verkürzt.

Update (14.4.2022): Der Kirchenvorstand überdenkt gerade, wie die Empfehlungen der Landeskirche und die gesellschaftlichen Regeln zusammenzubringen sind. Für die Konfirmation 2022 hat er eine eigene mit Eltern abgesprochene Regelung getroffen.

Abstand und FFP2-Maske

Die Gemeinde wird gebeten, den Abstand zu anderen Haushalten weiter selbstständig mit den gekennzeichneten Plätzen einzuhalten. 3G-Regelungen bieten ohne aktuellen Selbsttest zur Zeit keinen ausreichenden Schutz und entfallen.
Familiäre Gottesdienste, in denen dieser Abstand nicht durchgängig möglich ist, sehen einen tagesaktuellen (24 Stunden) Selbsttest vor.
Wie bislang, ist sich der Kirchenvorstand bewusst, dass jede Gemeinde ihre an die örtlichen räumlichen Verhältnisse angepassten Regelungen verantwortlich trifft und sich diese somit auch im Fuldaer Raum unterscheiden können.

Regeln im Einzelnen
Gottesdienste

1. Wir feiern mit Abstand und FFP2-Maske. 3G-Regelungen entfallen.
2. Bei voraussichtlich stark besuchten Gottesdiensten (AAAnderer Gottesdienst, Feiertage, …) ist eine digitale oder telefonische Anmeldung erforderlich (ca. 65 Plätze). Die Anmeldung wird immer 7 Tage vor Gottesdienstbeginn freigeschaltet.

Kasualgottesdienste (Taufe, Trauung)

1. Wir feiern mit Abstand und FFP2-Maske. 3G-Regelungen entfallen.
2. Bei großen (familiären) Kasualgottesdiensten, in denen dieser Abstand (über zwei Haushalte hinaus, die zusammensitzen dürfen) nicht durchgängig möglich ist, kommt ein offizieller, tagesaktueller (24 Stunden) Selbsttest hinzu, der vorher mit den Familien kommunizierbar ist.

Sobald die Landeskirche neue Hinweise gibt, die Infektionslage sich ändert, überprüft der Kirchenvorstand die Regeln und passt sie ggf. an.

Lesen Sie hier im Wortlaut, was die Landeskirche den Gemeinden am 1.4.2022 geschrieben hat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
am 02.04.2022 tritt die neue Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen in Kraft. Sie setzt weitgehend auf eigenverantwortliches Handeln und sieht daher nur noch sehr wenige Maßnahmen vor. Gottesdienste und Veranstaltungen unterliegen keinen gesetzlichen Vorgaben mehr. Angesichts der aktuell nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen sind risikoreduzierende Maßnahmen vor allem zum Schutz vulnerabler Personen aber weiterhin angeraten. Die höchste Sicherheit bieten dabei das Tragen von FFP2-Masken und ein aktueller Test.

Daher möchten wir unsere bisherigen Empfehlungen erneut aussprechen:
1. Für die Gottesdienste drinnen empfehlen wir weiterhin das Tragen von FFP2-Masken (insbesondere bei Gemeindegesang) und pandemiegerechtes Verhalten (Hygiene, Abstand), ggf. zusätzlich die 3G-Regel für besonders gut besuchte Gottesdienste
.
2. Bei Gottesdiensten im Freien kann das Tragen von Masken entfallen.
(Markierungen vom Webmaster)

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