Was muss man eigentlich tun, um wieder in die Kirche einzutreten? Diese Frage kommt immer wieder auf. Seit längerer Zeit sind die Hürden zum Kircheneintritt sehr gering. Zurecht! Menschen, die einmal aus Ärger, finanziellen Erwägungen oder anderen persönlichen Gründen ausgetreten sind und wieder einen Zugang zur Kirche gefunden haben, sollen nicht hauptsächlich nach ihren damaligen Beweggründen gefragt werden. Ziel ist, den Eintritt möglichst unkompliziert zu gestalten.
Taufe ist Voraussetzung
Um in die Kirche einzutreten oder wiedereinzutreten, muss man ihr durch Taufe schon angehört haben. Das betrifft sowohl katholisch wie evangelisch getaufte Christen. Ein:e aus der katholischen Kirche Ausgetretene:r kann genauso evangelisch werden, wie eine:r, der:die ehemals der evangelischen Kirche angehört hat.
Selbstverständlich beraten wir Menschen gerade dann, wenn sie die Konfession wechseln wollen. Aus ökumenischer Verbundenheit gab es schon immer mal Situationen, in denen man noch unentschlossenen katholischen Christen die Tragweite eines Konfessionswechsels deutlich gemacht hat. Beispielsweise sympathische oder unsympathische Pfarrer:innen können da nicht der einzige Grund sein, denn diese welchseln ja immer wieder einmal die Kirchengemeinde. Dennoch gibt es auch immer wieder ausgetretene katholische Christen, für die der Schritt in die evangelische Kirche stimmig ist und die wir dann gern willkommen heißen.
Wie geht der Eintritt konkret?
Der Austritt geschah bis vor kurzem noch beim jeweiligen Amtsgericht. Heute tritt man beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro aus. Der:die Ausgetretene hat dafür eine Gebühr bezahlt und eine Bescheinigung erhalten. Der Eintritt erfolgt bei der Kirche! Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten des Eintritts:
(a) Eintritt in einer Kircheneintrittsstelle
Prinzipiell kann man in ganz Deutschland in Kircheneintrittsstellen in die evangelische Kirche eintreten, egal ob München (Herzog-Wilhelm-Str. 24/EG, 80331 München), Frankfurt (Kurt-Schumacher-Straße 23, 60311 Frankfurt am Main) oder auch Fulda. Die Kircheneintrittsstelle in Fulda befindet sich neu im Evangelischen Dekanat (Heinrich-von-Bibra-Platz 14a). Da hier aber nicht immer ein:e Pfarrer:in vor Ort ist, empfiehlt sich eine Terminvereinbarung. (Tel. 0661 8388-324 oder dekanat.fulda@ekkw.de)
Man kann hier beim Eintritt wählen, welcher Kirchengemeinde man zugehören möchte. In der Regel ist das die Ortsgemeinde, in der man wohnt. Es kann aber auch eine Wunschgemeinde angegeben werden. Dies entspricht dann einer Umpfarrung in die Wunschgemeinde, zu der die Ortsgemeinde formal noch zustimmen muss. Nach dem Gespräch ist man direkt formal in die evangelische Kirche eingetreten und erhält eine entsprechende Bescheinigung.
(b) Eintritt in Kirchengemeinde
Eine weitere Möglichkeit des Eintritts ist der Gang zum eigenen Pfarramt bzw. die Vereinbarung eines Termins mit dem:der Pfarrer:in.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wie intensiv der:die Eintrittswillige über seine Beweggründe, warum er:sie damals ausgetreten ist bzw. warum er:sie wieder eintreten möchte, sprechen möchte, bestimmt er:sie selbst. Am Ende des Gesprächs wird ein Formular ausgefüllt. Der Kirchenvorstand bestätigt formal den Eintritt in seiner nächsten monatlichen Sitzung und stellt dem:der Eingetretenen eine Mitgliedsbescheinigung aus. Mit dem Eintritt in die Kirche fallen dann – je nach Einkommen –Kirchensteuern an.
Wünschen Sie den Eintritt in eine Wunschgemeinde, kreuzen Sie dies an und die Kirchengemeinden klären den Eintritt mit glzt. Umpfarrung.
Was muss ich mitbringen?
Gut ist, wenn Sie nachweisen können, dass Sie getauft sind (ggf. eine Taufbescheinigung aus dem Stammbuch der Eltern). Ist dies nicht möglich, gibt man an, wann (in etwa) und wo man getauft wurde (Ort, Kirche), über Kirchenbücher wird das von den jeweiligen Kirchengemeinden nachrecherchiert.
Liegt Ihnen die Austrittsbescheinigung vor, bringen Sie diese mit. Ansonsten geben Sie bitte aus der Erinnerung an, wann und wo Sie ausgetreten sind.
So einfach ist der Eintritt. Herzlich Willkommen!