Aktiv gegen sexualisierte Gewalt

Die Evangelische Kreuzkirche Fulda stellt sich dem Thema Sexualisierte Gewalt. Wir wissen, dass es solche Vorfälle in der Kirche gab, weiterhin geben kann und dass es sich um schweres Unrecht handelt.

Wo finden Sie Hilfe?

Betroffene, Angehörige und Freunde finden in akuter Not Hilfe bei der Polizei (Tel. 110).
Beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Tel. 116 016) ist jederzeit anonym eine Ansprechperson da. Die „Nummer gegen Kummer“ (Tel. 116 111) richtet sich besonders an Kinder und Jugendliche, die Hilfe suchen.

Im Bereich von Fulda gibt es die „Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt/Kinderschutz aktiv“ des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. (Tel. 0661 839415; sexuelle-gewalt@skf-fulda.de) oder die „Pro Familia Beratungsstelle Fulda“ (Tel. 0661 48 04 96 90; fulda@profamilia.de).
Ansprechpartner innerhalb des Kirchenkreises Fulda sind die Jugendreferentinnen in der Kreuzkirche, sowie Pfarrer Stefan Bürger. Außerdem kann man sich noch an folgende Personen wenden:

  • Amt für Kinder und Jugend im Kirchenkreis Fulda, Heinrich-von-Bibra-Platz 14a, 36037 Fulda, 0661-8388492, kontakt@ej-fulda.de.
  • Annika Günkel (ab Mitte März vakant), Gemeindereferentin, Heinrich-von-Bibra-Platz 14a, 36037 Fulda, 0661-8388492, annika.guenkel@ekkw.de.
  • Maximilian Weber-Weigelt, Kreisjugendpfarrer, Am Sämig 9, 36160 Dipperz, Tel.: 01578-3937239, maximilian.weber-weigelt@ekkw.de.

Kirche und Missbrauch

Auch im Kontext von Kirche geschieht sexualisierte Gewalt. Dies darf nicht sein, denn es widerspricht der Botschaft von der christlichen Nächstenliebe.
Informationen zum Thema finden sich unter: www.kein-raum-fuer-missbrauch.de

Aktuell! ForuM-Studie der evangelischen Kirche

Am 25.1.2024 wurde die ForuM-Studie der evangelischen Kirche veröffentlicht. Ende 2020 wurde die Arbeit des Forschungsverbunds aufgenommen. Verschiedene Institutionen, wie die Hochschule Hannover, die Freie Universität Berlin u.a. legen die ForuM-Studie vor (Forschuung zur Auferarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderer Missbrauchsformen in der Evangelishcen Kirche und Diakonie in Deutschland). Alle 20 Landeskirchen beteiligen sich an der Finanzierung (ca. 3,6 Mio Euro).
In der EKKW gibt es 34 beschuldigte Personen, die  in der EKKW angestellt sind oder waren.
Durch die Recherche kann man von 40-50 Tatpersonen ausgehen. Bei 800 Kirchengemeinden und Einrichtungen gab es Täter und Beschuldigte, sowie bislang unbekannt viele Betroffene, also etwa in jeder 20. Gemeinde bzw. Einrichtung.
Weitere wichtige Fragen und Antworten finden sich hier.

Aktenrecherche: Wie lief es ab? Fragen und Antworten

Forschende der Studie hatten bemängelt, dass nicht alle Personalakten zur Verfügung standen. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass die Personalakten der Pfarrpersonen zwar zentral aufbewahrt werden, nicht aber die Personalakten der übrigen Mitarbeiter:innen der Kirche (Jugendarbeiter, Kirchenmusiker etc.), die sich denzentral in den Kirchenkreisen befinden. Die katholische Kirche hatte seinerzeit lediglich die Akten der Priester untersucht, die zentral in den Bistümern lagern. In der EKKW habe man aber sämtliche Disziplinarakten gesichtet und zentral vorliegende Personalakten, so die EKKW. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der EKKW.

Schutzkonzept des Kirchenkreises

Der Evangelische Kirchenkreis hat ein Konzept zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt verabschiedet.

Grundsätzlich hat dieses Schutzkonzept zur Prävention sexueller Gewalt im Kirchenkreis Fulda drei Ziele:

  1. Mit klaren Strukturen und Vorgaben gegen die Möglichkeit anzugehen, dass es künftig zu sexueller Gewalt im Zusammenhang von kirchlichem Handeln in unseren Einrichtungen und Gemeinden kommen kann,
  2. Haupt- und Ehrenamtliche dafür zu sensibilisieren, wo und in welchen Zusammenhängen gefährdete Personen besonders geschützt werden müssen, sowie
  3. einen Sprach- und Handlungsraum zu eröffnen, der das Thema sexuelle Gewalt im Kirchenkreis Fulda so thematisiert, dass Betroffene von Anfang an ernst genommen und Täterinnen und Täter schnell ausfindig gemacht und an einem weiteren Tun gehindert werden.

Schutzkonzept in der Evangelischen Kreuzkirche Fulda

Zurzeit arbeitet die Kirchengemeinde mit einer Steuerungsgruppe des Kirchenvorstands (Karin Meyer-Badenhop, Christian Hergert, Karin Heil und Pfarrer Stefan Bürger) kontinuierlich an der Prävention vor Ort. Dies beinhaltet Sensibilisierung, Schulung und konkret, dass zunächst Haupt- und Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein „erweitertes polizeiliches Führungszeugnis“ vorlegen und einem Verhaltenskodex zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zustimmen. Dies wird im Gemeindebüro dokumentiert. Außerdem erarbeitet das Team (unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) eine Risikoanalyse für ihre Räumlichkeiten. Dabei sollen Räume und Orte erfasst und ggf. verändert werden, „die als potentiell unheimlich oder gefährlich empfunden werden“ (Schutzkonzept zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt des Kirchenkreises Fulda, S. 3)

Jede Person, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, soll

  1. den Verhaltenskodex lesen und unterschreiben
  2. ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen
 

1. Verhaltenskodex

Bitte geben Sie den Verhaltenskodex unterschrieben im Gemeindebüro oder bei einer Jugendreferentin oder Pfarrer Bürger ab.

2. Polizeiliches Führungszeugnis

Das Führungszeugnis müssen Sie persönlich beantragen. Kosten entstehen mit dem beigefügten Antrag nicht. Z.Zt. dauert die Ausstellung vor Ort mehr als drei Wochen. Es gibt zwei Möglichkeiten des Antrags.

  1. Sie geben den Antrag bei Ihrer Einwohnermeldebehörde / Bürgerbüro ab. Das Führungszeugnis wird direkt ans Pfarramt gesandt.
  2. Sie beantragen es online: www.fuehrungszeugnis.bund.de
 

Hinweise zum Online-Antrag:

  • der Antrag erfolgt über das Smartphone mit der „AusweisApp2“
  • sie benötigen einen elektronischen Personalausweis mit PIN

Sie müssen das Führungszeugnis den Jugendreferentinnen, im Gemeindebüro oder Pfarrer Bürger vorzeigen, wir prüfen es und händigen es Ihnen wieder aus, heften es nicht bei uns ab.