Immer wieder gibt es Menschen, die sich zu einer Kirchengemeinde halten, ihre Gottesdienste besuchen oder auch engagiert sind, ohne ihren Wohnsitz dort zu haben.

Will man fest zu dieser Gemeinde gehören, stellt man bei der Wunschgemeinde einen Antrag auf Umpfarrung. Dieser wird dem Kirchenvorstand der Wunschgemeinde zur Beschlussfassung vorgelegt. Stimmt auch der andere Kirchenvorstand zu, wird die Person (ggf. mit der Familie) Mitglied dieser Wunschgemeinde und kann dort z.B. auch den Kirchenvorstand wählen oder eine Taufe, Konfirmation, Trauung oder Beerdigung in Anspruch nehmen. Die Umgepfarrten erscheinen in der Gemeindegliederkartei der Wunschgemeinde und erhalten einen Gemeindebrief.