Stirbt ein Gemeindeglied, wird es evangelisch beerdigt. Trauerfeiern finden entweder in den Trauerhallen der Friedhöfe oder auch in der Kreuzkirche statt. Trauerfeiern sind mit Sarg oder an der Urne möglich. Sie können mit Sarg stattfinden und dann folgt die Urnenbeisetzung nur noch im engsten Familienkreis.

In der Regel werden aus der Kirche Ausgetretene oder Nicht-Getaufte (Nichtkirchenmitglieder) nicht evangelisch bestattet.

Pfarrer Bürger kommt im Trauerfall gern zur Aussegung kurzfristig zu Ihnen nach Hause, um gemeinsam zu beten und mit den Engsten gemeinsam Abschied zu nehmen. Im Trauergespräch erfragt Pfarrer Bürger einiges aus dem Lebenslauf. Sollten Sie einen Tauf- oder Trauspruch des:der Verstorbenen haben, knüpft der Pfarrer ggf. in der Ansprache daran an oder sucht selbst ein Bibelwort aus. Bei der Ansprache auf der Trauerfeier verknüpft Pfarrer Bürger ein Bibelwort mit dem Leben des:der Verstorbenen. In der Regel singt die Gemeinde 2-3 Lieder im Trauergottesdienst begleitet von der Orgel.