Keine Maskenpflicht mehr, aber Selbst- und Fremdverantwortung
Der Kirchenvorstand der Kreuzkirche geht neue Schritte in der Corona-Pandemie. Aktuell sieht die Landeskirche von „grundsätzlichen Empfehlungen zu 3-G-Regelungen bzw. AHAL-Gottesdiensten mit Maskenpflicht und Abstand“ ab, schreibt Prälat Burkhard zur Nieden am 12.5. den Kirchenvorständen. Man sehe grundsätzlich „eine Schwellensituation zwischen gesellschaftlicher Lockerung und gebotener Fürsorge“, die letztlich eine örtliche Entscheidung wichtig und notwendig mache. Man solle situationsbezogen für ‚normale Gottesdienste‘, ‚Kasualgottesdienste‘ im familiären oder öffentlichen Kontext entscheiden.

Für die Kreuzkirche gilt ab 16. Mai 2022 folgendes

1. Maskenschutz ist in bestimmten Fällen hilfreich und gut und wird im Sinne eine Selbst- und Fremdverantwortung empfohlen, ein Verpflichtung besteht jedoch nicht mehr.
2. Abstandsregelungen sieht die Kreuzkirche nicht mehr vor, wünscht sich aber, dass alle Besucher:innen verantwortlich mit ihren Nächsten umgehen und deren Schutzbedürfnis respektieren, sofern dies möglich ist.
3. Kasualgottesdienste (Trauungen, Jubiläumstrauungen, Taufen, etc.) können auch mit guten Gründen prinzipiell frei von Abstand und Masken sein, z.B. wenn Familien anschließend zusammen in Gaststätten feiern.
4. Gottesdienste feiern wir ab sofort auch nicht mehr coronabedingt verkürzt, sondern in „normaler Länge“, für Lüftung wird aber nach Möglichkeit gesorgt. Abendmahl wird mit Einzelkelchen gefeiert.
5. Bei allen übrigen Gemeindeveranstaltung besteht keine Pflicht zu Abstand und Maske, es gilt Selbst- und Fremdverantwortung.

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